Akkreditierung zur Schweissen
Sie möchten als Journalist, Blogger oder Fotograf von der Schweissen berichten?
In unseren Akkreditierungsrichtlinien erfähren Sie, was es zu beachten gibt und welche Legitimationsnachweise erforderlich sind.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Wer erhält eine Presseakkreditierung?
Eine Akkreditierung zur Schweissen erhalten ausschließlich Journalisten, Blogger und Fotografen, die
- die Messe zum Zweck der redaktionellen Berichterstattung besuchen und einen direkten Bezug zu den Themen der Schweissen nachweisen;
- im Auftrag von Medien arbeiten, die in korrelierenden Branchen etabliert sind;
- ·für Tageszeitungen, Zeitschriften, Presseagenturen, Rundfunk, Online-Magazine, Blogs, YouTube-Channels über die Messe berichten.
Und wer nicht?
- Personen, die keinen redaktionellen Bezug zu den Themen der Messe nachweisen können;
- Mitarbeiter aus Presse-, Marketing- und Anzeigenabteilungen von Verlagen und Unternehmen;
- Begleitpersonen.
Wie kann die journalistische Tätigkeit nachgewiesen werden?
Als Nachweis werden anerkannt:
- Ein Link zu einem Namensartikel mit Bezug zur Branche;
- Ein Link zu einem Impressum eines Mediums mit Bezug zur Branche, dass Sie als Redakteur/in, ständige/n redaktionelle Mitarbeiter/in oder Autor/in nennt;
- der Auftrag einer Voll-Redaktion mit Bezug zu den Themen der Branche.
Reicht ein Presseausweis als alleiniger Nachweis aus?
Nein. Die alleinige Vorlage eines gültigen Presseausweises ist als Nachweis für eine Akkreditierung zur Schweissen leider nicht ausreichend.
Welche Regelungen gelten für Social Media?
- Der Social Media-Kanal muss in der Branche etabliert sein
- Der Social Media-Kanal dient der redaktionellen Berichterstattung durch Text, Foto und / oder Film.
- Auf dem Social Media-Kanal werden regelmäßig für die Veranstaltungs-Zielgruppe relevante, redaktionelle Beiträge in Wort, Bild und / oder Film veröffentlicht.
Für eine Akkreditierung setzen wir folgende Reichweiten voraus:
• Youtube: 50.000 Abonnenten
• Instagram: 50.000 Abonnenten
• Facebook: 50.000 Abonnenten
• Blog: 5000 Page Views monatlich
Besteht ein Anspruch auf Akkreditierung?
Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, unvollständig ausgefüllten Anträgen oder fehlenden Belegen behalten wir uns vor, einen Antrag auf Akkreditierung abzulehnen, ohne dafür einen Grund nennen zu müssen.
Welche Regelungen gelten für Fotografen?
- Fotos dürfen ausschließlich zum Zweck der journalistischen Berichterstattung angefertigt werden. Jede darüberhinausgehende kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen.
- Das Material darf nicht zur Bebilderung und Bewerbung von anderen Veranstaltungen als der Schweissen verwendet werden.
- Der Fotograf trägt dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.
Welche Regelungen gelten für Videoaufnahmen?
- Filmen ist lediglich im Rahmen der journalistischen Berichterstattung erlaubt. Jede darüberhinausgehende kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen.
- Videoaufnahmen von Ausstellern sind nach Rücksprache mit der Schweissen gestattet.
- Bei allen Beiträgen muss die Schweissen als Veranstalter genannt werden.
- Die Live-Übertragung von Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsteilen ist generell untersagt. Ausnahmen müssen mit der Schweissen abgesprochen werden (z.B. Live Ankündigungen)
- Vom Bühnenprogramm dürfen nur Ausschnitte veröffentlicht werden.
- Der Kameramann / der Produzent hat dafür Sorge zu tragen, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.